Im Rahmen des Pflichtschulunterrichts übernimmt die Beratungslehrerin die Unterstützung von Schülerinnen und Schülern, die in ihrer emotionalen und sozialen Entwicklung beeinträchtigt sind. Ziel ihrer Arbeit ist es, die Kinder und Jugendlichen emotional zu stützen und zu fördern. Dies geschieht durch individuelle Fördermaßnahmen im Einzel- oder Kleingruppenkontakt, beinhaltet aber auch die Arbeit mit dem Umfeld des Kindes, zu denen die Familie, die Schule, die Jugendwohlfahrt, das Landesjugendheim und weitere Institutionen gehören.
Neben der beziehungsgestützten
kontinuierlichen Betreuung über einen längeren Zeitraum gehören auch
Kurzinterventionen
in Krisenfällen
zum Aufgabenbereich der Beratungslehrerin. Darüber hinaus leistet sie wertvolle
Beiträge zur
Schulentwicklung
im Bereich des sozialen Lernens und der Gewaltprävention.